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Hinweisgeber - interne Meldestelle der Verbandsgemeinde Obere Aller

Die Verbandsgemeinde Obere Aller legt Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz. Regelverstöße und Gesetzesverletzungen ziehen finanzielle Einbußen nach sich und gefährden das Image in der Öffentlichkeit. Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft Aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße hinzuweisen.

Wer ist meldeberechtigt?

Neben den Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde sind auch Geschäftspartner*innen, Lieferanten*innen oder sonstige Beliehene meldeberechtigt, wenn sie über Verstöße während der beruflichen Tätigkeit für und im Auftrag der Verbandsgemeinde Kenntnis erlangt haben.

Wie können Sie eine Meldung abgeben?

Die Verbandsgemeinde Obere Aller ist zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle nach § 76 a KVG LSA gesetzlich verpflichtet.

Die Verbandsgemeinde Obere Aller überträgt die Einrichtung und den Betrieb einer internen Meldestelle durch Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Obere Aller und dem Landkreis Börde im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung vom 16.05.2024 (GKG LSA) an den Landkreis Börde.

Für die Meldung regelwidriger Handlungen stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung:

 

Per Mail-Adresse:

Dafür wurde ein Funktionspostfach eingerichtet, auf das nur beauftragte Personen Zugriff haben.

Postweg:

Interne Meldestelle

Bornsche Straße 2

39340 Haldensleben

Rechtsgrundlage:

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie – (EU) 2019/1937 – zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)

 

Oberstes Prinzip bei der Bearbeitung Ihrer Hinweise ist Ihr Schutz als hinweisgebende Person. Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung.

 

Gem. § 10 HinSchG sind die Meldestellen befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten.

Bitte beachten Sie:

Das Hinweisgebersystem ist nicht zur Meldung von Notfällen geeignet! Bei akuter Gefahrensituation oder anderen Situationen, die ein sofortiges Tätigwerden erfordern, wenden Sie sich bitte umgehend an die allgemeinen Notrufdienste. Des Weiteren sind auch Angelegenheiten wie z.B. fehlende Straßenbeleuchtung, Straßenschäden etc. nicht für eine Meldung über das Hinweisgebersystem geeignet und werden über dieses Portal auch nicht bearbeitet. Diesbezügliche Meldungen geben Sie bitte wie gewohnt unter „Bürgerservice-Sag´s uns einfach“ ab.