Gemeinde Eilsleben - Ausschreibung der Stelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
In der Gemeinde Eilsleben ist die Stelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt gemäߧ 96 Absatz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sieben Jahre.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am 16. März 2025 von den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Eilsieben nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) direkt gewählt. Eine eventuell notwendige Stichwahl ist auf den 30. März 2025 festgelegt.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten, und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind über die Regelung des Satzes 1 hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Mit der Bewerbung ist eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8 b zu § 38a Absatz 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) darüber abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Nach § 30 Absatz 3 KWG LSA muss die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister in der Gemeinde Eilsieben von mindestens 1 v.H. der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, somit von 31 Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit. Für Bewerberinnen/Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Absatz 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) entsprechend, wenn für die Bewerberinnen/Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
Bewerbungen sind unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl Eilsleben" bis Dienstag, den 07. Januar 2025, 18.00 Uhr schriftlich in der Verwaltung der
Verbandsgemeinde Obere Aller
Der Gemeindewahlleiter
Zimmermannplatz 2
39365 Eilsieben
einzureichen.
Danach eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Eine Rücknahme der Bewerbung ist ebenfalls nur bis zum Ende der Einreichungsfrist möglich.
Die erforderlichen Formulare zur Einreichung einer Bewerbung (Unterstützungsunterschriften, Wählbarkeitsbescheinigung, Anlage 8b KWO LSA) sind kostenfrei in der Verbandsgemeinde Obere Aller während der öffentlichen Sprechstunden erhältlich. Darüber hinaus stehen sie auf der Homepage unter www.obere-aller.de zum Download zur Verfügung.
Eilsleben, den 21.10.2024
gez.
Frenkel
Gemeindewahlleiter
Hinweis: Die Formblätter für die Unterstützerunterschriften gibt es auf Anforderung beim Gemeindewahlleiter.