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Schiedsstelle im Amtsbereich II nur eingeschränkt arbeitsfähig

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Hauptaufgabe einer Schiedsstelle ist das Schlichten privatrechtlicher Streitigkeiten zweier Parteien. Gemäß § 34a des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes sind folgende Rechtsstreitigkeiten vorrangig in der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung vor einer Schiedsstelle zu behandeln:

 

  • Vermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Gegenstand eine Summe von 750,00 € nicht übersteigen,
  • Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht und
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre.

 

Aus krankheitsbedingten Gründen ist der Amtsbereich II (Hötensleben, Harbke, Sommersdorf, Völpke, einschließlich dazugehörender Ortsteile) momentan nicht besetzt.

 

Die Beratung und Betreuung im Amtsbereich II erfolgt durch die zuständige Sachbearbeiterin in der Verbandsgemeinde Obere Aller während der Dienstzeiten unter 039409/916-69 und .